Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung wird erstellt für bilanzierende Unternehmen aller Rechtsformen sowie für Gewerbetreibende und Freiberufler mit Einnahmen-Überschussrechnung.

Eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung ist für bilanzierende Unternehmen nicht nur nach HGB vorgeschrieben; vielmehr sind die Bücher die „Visitenkarten“ eines Unternehmens gegenüber Finanzbehörden und Kreditinstituten. Sie sind die Grundlage für die Besteuerung und dienen als Nachweis für die Finanz- und Ertragslage.

Es gibt einige gute Gründe, bei der Buchführung auf Ihren Steuerberater zu vertrauen

Ein Steuerberater hilft seinen Mandanten nicht nur bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, er ist auch kompetenter Ansprechpartner in allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen des Unternehmens.

Nachfolgend ein kurzer Überblick über unser Tätigkeitsspektrum im Rahmen der Finanzbuchhaltung

  • Die Einrichtung der Buchführung, wobei die individuelle Gegebenheiten des Auftraggebers berücksichtigt werden.
  • Die Ermittlung der zutreffenden Zahlen für USt-Voranmeldungen, Vorauszahlungsbescheide usw.
  • Die Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen als Erfolgs- und Liquiditätskontrollen.
  • Die Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse für die Finanz- und Investitionsplanung des Unternehmens.
  • Die Durchführung der Abschlußbuchungen, die Erstellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Jahreserklärungen.
  • Persönliche Unterstützung bei Kreditgesprächen und Hilfestellung bei der Aufbereitung von Unterlagen für Kreditgespräche.
  • Umfassende und begleitende Beratung hinsichtich der neuen Anforderungen im Zusammenhang mit den neuen Eigenkapitalstandards der Kreditinstitute
  • Laufende Vorschläge zur Steuergestaltung.

Ein Steuerberater liefert die oben genannten Leistungen aus einer Hand, er ist Ansprechpartner für alle steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belange.
Mögliche Fehlerquellen und Reibungsverluste können somit von vorneherein vermieden werden.
Eine optimale Auswertung der Zahlen ist gewährleistet. Gesonderte Abschlußvorbereitungskosten entfallen.
Ein Steuerberater tritt für Sie als kompetenter Vertreter gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten auf, vertritt Sie bei Außenprüfungen und steht Ihnen in evtuellen Bußgeldverfahren und Steuerstrafsachen zur Seite. Zur Vorlage bei Behörden und Kreditinstituten bescheinigt er die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und in Erfolgsrechnungen.

Was den Steuerberater auszeichnet

  • Der Steuerberater ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht wird durch ein weitreichendes Zeugnisverweigerungsrecht ergänzt, auf das Sie vertrauen können.
  • Die Beratung sehr unterschiedlicher Unternehmen vermittelt dem Steuerberater eine Vielzahl zusätzlicher Kenntnisse, von denen Sie profitieren können.
  • Er ist über Gesetzesänderungen und -neuerungen immer gut informiert.
  • Die Gebühren für die Dienstleistungen des Steuerberaters sind gesetzlich festgeschrieben, so daß Sie auch in diesem Punkte Sicherheit haben.

 Wir nehmen Ihnen die lästige Arbeit mit der Steuer und der Buchführung ab, damit Sie sich mit dem Erfolg Ihres Unternehmens und mit den schöneren Dingen im Leben beschäftigen können.

Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen:
Die Schwerkraft und der Papierkrieg. Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden.

Wernher von Braun