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Gebühren

Die Frage nach transparenter und kalkulierbarer Gebührengestaltung für Steuerberatungsleistungen ist heute eine Selbstverständlichkeit.

Das Gesetz schreibt bei Steuerberatungsleistungen die Anwendung der Steuerberatervergütungsverordnung vor, welche hinsichtlich der Höhe der abrechenbaren Gebühren einen Gebührenrahmen vorgibt.

Beispielsweise beträgt die Gebühr für die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der Einkünfte) bei Einkünften von EUR 50.000,00 zwischen EUR 109,80 (Mindestgebühr) und EUR 658,80 (Höchstgebühr).

Die Höhe der abzurechnenden Gebühren wird letztendlich im wesentlichen durch den Arbeits/Zeitaufwand und die Komplexität der einzelnen Beratungsleistungen bestimmt.

Je sorgfältiger Sie Ihre Unterlagen vorbereiten, desto geringer ist der diesseitige Aufwand und die Gebührenforderung. Dies gilt auch umgekehrt.

Für Dauerleistungen wie z.B. laufende Buchführung kann ich Ihnen feste Pauschalen anbieten.

Ich offeriere Ihnen gerne für Ihren Beratungsbedarf ein individuelles Angebot, das Sie überzeugen wird.